Mediationsverfahren – Gespräche der Emotionen
Mediatoren verrichten einen emotionsgeladenen Job, denn diese Art von Gesprächen ist nicht immer leicht zu handhaben. Eine Mediation ist für beide Seiten eine mehr als emotionale Angelegenheit, denn ohne diese geht es kaum. Hierbei ist vollkommen egal, ob es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten oder um Themen wie Scheidung, Erbschaft oder Firmennachfolge handelt: die Emotionen reichen von Trauer, Wut und sogar Hass bis hin zu Verzweiflung und Enttäuschung.
Bei der Frage, ob bei einer Mediation geweint oder sogar geschrien werden darf, spielt die Persönlichkeit des betreffenden Gegenübers eine große Rolle. Generell finden sich hierunter zwei unterschiedliche Kategorien. Zum einen die Personen, die emotional reagieren und häufiger weinen zum anderen diejenigen, die eher kühl und distanziert erscheinen.
Weinen und schreien erlaubt
Bei einer Mediation werden unter Umständen Dinge angesprochen, die keiner Partei so wirklich behagen. Dabei spielt es kaum eine Rolle, wenn Gefühle außer Kontrolle geraten. Weinen ist also erlaubt und auch das Schreien ist ok, sofern nicht persönliche Grenzen überschritten werden. Zu diesen Kategorien gehören zum Beispiel Beleidigungen oder eventuelle Schimpfwörter, die nichts in einem solchen Gespräch verloren haben, die entsprechenden Gesprächsregeln vereinbart der Mediator im Vorfeld mit den Parteien. Damit Gespräche gesittet ablaufen können, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
Sind diese Faktoren erfüllt, können Gespräche beginnen. Dabei werden im Vorfeld Emotionen nicht ausgeschlossen, zu denen es zwangsläufig kommen wird, sondern es wird der professionelle Umgang mit eben diesen zugesichert. Für viele Menschen ist der geschützte, kontrollierte und moderierte Raum im Rahmen einer Mediation eine Möglichkeit, lange gehegte und unterdrückte Emotionen zu zeigen und sich somit auch von diesen ein Stück weit zu lösen.
Konflikte gehören zum täglichen Leben eben einfach dazu, aber richtig Streiten will gelernt sein. Um ein meistes teures Gerichtsverfahren zu vermeiden oder eine einvernehmliche Lösung zu finden ohne „das Gesicht zu verlieren“ kann ein Mediator hinzugezogen werden.
Marco Breitenstein
Marco Breitenstein ist Vormund und Verfahrensbeistand an vielen Amtsgerichten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die systemisch-lösungsorientierte Arbeit in hochkonflikthaften Familiensystemen und im Umfeld psychischer Erkrankungen oder Beeinträchtigungen.
Als Dozent und Speaker ist Marco Breitenstein vermittelt er bundesweit sein Wissen in den Bereichen Kinderschutz, Prävention und insbesondere seine Expertise in Umgangsangelegenheiten sowie Trennungsbegleitung.