Nein, gesetzlich besteht keine Pflicht, einen Termin mit einem Verfahrensbeistand wahrzunehmen zu müssen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, dies zu tun, denn viele Dinge lassen sich im Vorfeld bereits besprechen und klären.
Muss ich den Termin mit dem Verfahrensbeistand wahrnehmen?
Über den Autor: Marco Breitenstein
Marco Breitenstein ist Vormund und Verfahrensbeistand an vielen Amtsgerichten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die systemisch-lösungsorientierte Arbeit in hochkonflikthaften Familiensystemen und im Umfeld psychischer Erkrankungen oder Beeinträchtigungen.
Als Dozent und Speaker ist Marco Breitenstein vermittelt er bundesweit sein Wissen in den Bereichen Kinderschutz, Prävention und insbesondere seine Expertise in Umgangsangelegenheiten sowie Trennungsbegleitung.