Kinderfotos im Netz:
gepostet, geklaut, missbraucht

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Kategorien: Eltern & Kind, Ratgeber

Kinderfotos im Internet

Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet ist heikel

Natürlich sind Mama und Papa stolz auf ihre Kinder und möchten die schönsten Momente gerne im Netz mit anderen teilen. Bilder von Kindern beleben das Internet und gestalten es lebendig und emotional. Vielen erscheinen die süßen oder lustigen Aufnahmen als Selbstverständlichkeit, denn schließlich ist es eine Facette des bunten Lebens. Mittlerweile scheiden sich die Geister darüber, ob man Kinderbilder ins Netz stellen darf oder nicht. Schaden solche Fotos den Kindern tatsächlich? Worauf müssen Eltern ganz besonders achten?

Das Problem: Jeder kann auf die Inhalte zugreifen

Im Leben einer Familie gibt es zahlreiche Erlebnisse und Situationen, die man einfach bildlich festhalten möchte. Diese unvergesslichen Momente will man dann auch gerne mit anderen Familienangehörigen, Freunden und Bekannten teilen. Es ist doch schließlich toll, wenn andere dann die Beiträge in den sozialen Netzwerken liken und kommentieren. Das animiert schnell dazu, das Netz mit noch mehr Schnappschüssen des Nachwuchses zu fluten.

Stolz ist schön und gut, jedoch sind Inhalte im Internet für jeden zugänglich. Außerdem räumt man dem Anbieter und auch anderen Nutzern bestimmte Rechte an diesen ein, oft ohne sich dessen bewusst zu sein. Die Kinderfotos können ohne Einverständnis heruntergeladen und verbreitet werden.

Veröffentlichung birgt unkontrollierbare Gefahren

Klaut jemand ein Bild von einem Haustier , so begeht er eine Urheberrechtsverletzung, ein Schaden entsteht der Person dadurch aber nicht wirklich. Bei Kinderfotos sieht das allerdings ganz anders aus: Die Urheberrechtsverletzung bleibt, aber keiner weiss, wer sich dieser Bilder eigentlich bedient und was derjenige damit anstellt.

Eventuell kann die Identität der Kinder aufgedeckt werden, auch Pädophile hätten durchaus leichtes Spiel – aus diesem Grund wird Eltern häufig verantwortungsloses Handeln vorgeworfen, außerdem werden die Rechte der minderjährigen Kinder nicht gewahrt. Bei älteren Kindern kann Mobbing in der Schule durch solche Veröffentlichungen gefördert werden, darüber hinaus werden Fotos von Mädchen – nicht nur im Teenageralter – gerne auf Sexseiten veröffentlicht.

Eltern müssen immer gut abwägen

Bei der Veröffentlichung von Kinderbildern geht es ganz klar um den Schutz und die Sicherheit der Minderjährigen. Natürlich tummeln sich im Internet jede Menge Pädophile, die nach geeignetem Material Ausschau halten, allerdings suchen diese in der Regel nur nach Aufnahmen, in denen Kinder leicht bekleidet sind oder eindeutige Posen einnehmen, entsprechend bedenklich sind demnach Fotos, auf denen Kinder zum Beispiel baden oder gewickelt werden.

Gänzlich unbedenklich ist aber keine Veröffentlichung, denn allzu leicht kann der Wohnort herausgefunden und dem Kind aufgelauert werden. Wer also ganz auf Nummer sicher gehen möchte, lässt seine Kinder komplett aus dem Netz heraus. Möchte man partout nicht darauf verzichten, sollten man in den Einstellungen des Profils festlegen, dass nur Freunde und Bekannte Zugriff auf die Bilder haben. Außerdem können Eltern darauf achten, was auf den Fotos dargestellt wird: es dürfen nur Personen gezeigt werden, die ausdrücklich ihr Einverständnis erteilt haben, im besten Falle schriftlich. Kinder müssen bekleidet sein und es sollte sich nicht um einen peinlichen Schnappschuss handeln. Ist das Kind alt genug, soll es selbst entscheiden, ob es mit dem Teilen in sozialen Netzwerken einverstanden ist. Denken Sie immer daran: das Originalbild kann von Ihnen problemlos gelöscht werden, aber niemand weiß, wie oft das Bild bis dahin gesichert, geteilt und ohne Ihr Einverständnis anderweitig genutzt wurde.

Übrigens: die Bilder mit Kindern, die auf meiner Homepage zu sehen sind, sind zumeist sogenannte „Stockbilder“, also käuflich erworbene, lizenzierte Bilder, die unter kontrollierten Bedingungen aufgenommen wurden. Kindermodels unterliegen strengen Regularien, so sind zum Beispiel Kita / Schule informiert und müssen ihre Zustimmung erteilen. Die Arbeitszeiten und -bedingungen sind streng reguliert. 

Marco Breitenstein Mediator, Dozent, Verfahrensbeistand
Marco Breitenstein

Marco Breitenstein ist Vormund und Verfahrensbeistand an vielen Amtsgerichten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die systemisch-lösungsorientierte Arbeit in hochkonflikthaften Familiensystemen und im Umfeld psychischer Erkrankungen oder Beeinträchtigungen.

Als Dozent und Speaker ist Marco Breitenstein vermittelt er bundesweit sein Wissen in den Bereichen Kinderschutz, Prävention und insbesondere seine Expertise in Umgangsangelegenheiten sowie Trennungsbegleitung.