Die Aufgaben einer sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

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SPFH

Was macht eigentlich eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Maßnahme, die Familien in problematischen Situationen unterstützend zur Seite stehen soll. Doch was sind eigentlich die Aufgaben einer solchen sozialpädagogischen Familienhilfe, welche Ziele verfolgt sie und wo liegen die Grenzen dieser Maßnahme?

Rechtliche Grundlage der SPFH

Geregelt sind die gesetzlichen Grundlagen für eine SPFH im SGB VIII im Abschnitt „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“. Es handelt sich bei der SPFH um ein Regelangebot der Jugendhilfe. Verankert ist die SPFH in Paragraph 31 des SGB VIII: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familie in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Drei wesentliche Merkmale der SPFH

  • Die SPFH richtet sich an die ganze Familie.

  • Die SPFH hat aufsuchenden Charakter und findet vor allem in der Wohnung der Familie statt.

  • Die SPFH erstreckt sich nicht nur auf erzieherische Themen, sondern auf sämtliche Aspekte der Familie, beispielsweise auf die Beziehungen der Familienmitglieder untereinander, auf die Tages- und Wochenstrukturen, auf die Finanzen und die Wohnsituation.

Wer kann eine SPFH in Anspruch nehmen?

Die sozialpädagogische Familienhilfe bildet eine Hilfe zur Erziehung. Als Kostenträger kommt daher nur das Jugendamt infrage. Anträge auf Familienhilfe müssen daher stets an das Jugendamt gerichtet werden. Der Antrag kann entweder direkt beim Jugendamt oder über einen freien Träger der Jugendhilfe gestellt werden.

In Anspruch nehmen können eine SPFH sowohl Familien als auch Alleinerziehende mit Kindern bzw. Jugendlichen. Das Angebot der SPFH beantragen dürfen auch Minderjährige mit Kindern sowie Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen ein Bedarf an Unterstützung und Betreuung gegeben ist. Ob ein solcher Unterstützungsbedarf vorhanden ist, wird nach Antrag vom Jugendamt geprüft.

Aufgaben der SPFH

Eine SPFH ist ein Angebot des Jugendamtes und stellt eine aufsuchende und familienbezogene Hilfe dar. In der Regel basiert sie auf Freiwilligkeit, kann jedoch in bestimmten Situationen auch vom Jugendamt zwingend vorgeschrieben werden. Betreut werden durch eine SPFH vor allem Familien mit einem schwachen Einkommensniveau, niedrigen Bildungsabschlüssen und einer hohen Verschuldung. Grundsätzlich steht eine SPFH aber Familien aus sämtlichen Bevölkerungsschichten offen.

Ganz allgemein zählt es zur Aufgabe der SPFH, Familien zu betreuen und diese bei ihren alltäglichen Problemen zu unterstützen. Ziel ist es, die Familien zu stärken und insbesondere das Wohl der Kinder zu sichern. Wenn bei einer Familie die Fremdunterbringung eines Kindes in einem Heim im Raum steht, sollte diese Maßnahme nach Möglichkeit vermieden werden. Aus diesem Grund ist die Reintegration der Kinder innerhalb der Familie eine wichtige Aufgabe der SPFH. Da jede Familie und jedes Lebensumfeld verschieden ist, erarbeitet die SPFH – nach Möglichkeit gemeinsam – mit der jeweiligen Familie individuelle Ziele, die erreicht werden sollen.

Zentrale Aufgabe: Ressourcen erkennen und nutzen

Die SPFH verfolgt ihrem Verständnis nach den Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Aus diesem Grund legt die SPFH großen Wert auf ressourcenorientiertes Handeln. Hierbei geht es also darum, an den jeweiligen Stärken der Familien anzuknüpfen und zu prüfen, wie diese Ressourcen von der Familie genutzt werden. Die jeweiligen Ressourcen sind genauso unterschiedlich und individuell wie die Mitglieder der Familie. Aus diesem Grund müssen diese in jedem Fall einzeln betrachtet werden.

Ist eine SPFH eine Art Haushaltshilfe?

Eine SPFH ist zuerst einmal keine Haushaltshilfe oder „Putzfrau“. Sie hat vielmehr die Aufgabe, die Eltern dabei zu unterstützen, einen geregelten Tagesablauf umzusetzen. Hierzu zählt es auch, die Führung des Haushalts zu organisieren. Umgesetzt wird die Haushaltsführung dann aber von den Eltern und nicht von der Fachkraft. Ziel der Maßnahme ist es, den Tagesablauf innerhalb der Familie so zu strukturieren, dass alle Pflichten und notwendigen Erledigungen durch die Familie umgesetzt werden, sodass kein Mitglied der Familie „auf der Strecke bleibt“.

Typische Herausforderungen für die SPFH

In den meisten Fällen ist die Freiwilligkeit der Maßnahme ein wesentliches Merkmal der SPFH. Wenn die Maßnahme jedoch vom Jugendamt angeordnet wird, kann in entsprechenden Fällen die SPFH wie eine aufgezwängte Hilfe wirken. Um eine optimale Hilfe durchführen zu können, ist die SPFH dennoch auf die Freiwilligkeit und entsprechende Motivation der Familienmitglieder angewiesen.

Ebenso herausfordernd in der Praxis ist es für die SPFH, ein geeignetes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz und Hilfe und Kontrolle zu finden – vor allem vor dem Hintergrund, dass die SPFH Einblicke in die privatesten Dinge der Familie erhält, beispielsweise in deren finanzielle Situation. Aufgrund dieser Alltagsnähe ist es für die SPFH sehr wichtig, eine professionelle Ebene beizubehalten und sich gegenüber der Familie möglichst wertfrei zu verhalten.

Verschiedene Phasen und Ende der SPFH

In der alltäglichen Praxis existieren unterschiedliche Phasen im Rahmen der SPFH. Die fünf Phasen lassen sich unterscheiden in eine Entscheidungsphase für eine SPFH, eine Phase der Orientierung, eine Hauptphase, eine Phase der Ablösung und in manchen Fällen eine Phase der Nachbetreuung.

Während dieser Phase geht es darum, die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der SPFH und der Familie festzulegen. Auch sollen während dieser Phase bestehende Probleme abgeklärt werden. Die Familie und die SPFH werden sich in dieser Probephase gegenseitig kennen lernen und erste Beziehungen zueinander aufbauen. Während dieser Phase kann es durchaus vorkommen, dass entweder eine oder beide Parteien beschließen, die Hilfe nicht weiterzuführen, beispielsweise, wenn die Chemie zwischen beiden Seiten nicht stimmt.

Während dieser Phase erfolgt eine intensive Begleitung der Familie durch die SPFH, um die zuvor festgelegten Ziele konkret zu verfolgen. Beiderseits wichtig sind hierbei Transparenz, Wertschätzung und Offenheit. Auf diese Weise erhält die SPFH notwendige Einblicke in bestehende Situations- und Beziehungsmuster und kann auf dieser Grundlage zu positiven Veränderungen anregen bzw. beitragen.

In dieser Phase gilt es, die erreichten Ziele zu stabilisieren und den Kontakt nach und nach abzubauen, um den folgenden Abschied für beide Seiten zu erleichtern.

Als beendet gilt eine SPFH dann, wenn die zuvor festgelegten Ziele zwischen dem Familienhelfer und der Familie erreicht worden sind.

Vor- und Nachteile einer SPFH

Die Familienhilfe im Sinne einer SPFH ist nicht unumstritten – insbesondere bei den betreuten Familien. Immerhin lässt sich die SPFH der Jugendhilfe zuordnen und liegt damit im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, welches sich ohnehin immer wieder mit zahlreichen Vorurteilen konfrontiert sieht. Doch was sind eigentlich ganz konkret die Vor- und Nachteile einer SPFH?

Marco Breitenstein Mediator, Dozent, Verfahrensbeistand
Marco Breitenstein

Marco Breitenstein ist Vormund und Verfahrensbeistand an vielen Amtsgerichten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die systemisch-lösungsorientierte Arbeit in hochkonflikthaften Familiensystemen und im Umfeld psychischer Erkrankungen oder Beeinträchtigungen.

Als Dozent und Speaker ist Marco Breitenstein vermittelt er bundesweit sein Wissen in den Bereichen Kinderschutz, Prävention und insbesondere seine Expertise in Umgangsangelegenheiten sowie Trennungsbegleitung.