Das Familiengericht sieht keine öffentlichen Verhandlungen vor, nur in Ausnahmefällen sind Zuschauer erlaubt. Besonders zu Corona-Zeiten gelten nochmals strengere Richtlinien, in der Regel erlauben Gerichte nur Verfahrensbeteiligte im Sitzungssaal.
Findet die Verhandlung öffentlich statt?
Über den Autor: Marco Breitenstein
Marco Breitenstein ist Vormund und Verfahrensbeistand an vielen Amtsgerichten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die systemisch-lösungsorientierte Arbeit in hochkonflikthaften Familiensystemen und im Umfeld psychischer Erkrankungen oder Beeinträchtigungen.
Als Dozent und Speaker ist Marco Breitenstein vermittelt er bundesweit sein Wissen in den Bereichen Kinderschutz, Prävention und insbesondere seine Expertise in Umgangsangelegenheiten sowie Trennungsbegleitung.