Nein, gesetzlich besteht keine Pflicht, einen Termin mit einem Verfahrensbeistand wahrzunehmen zu müssen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, dies zu tun, denn viele Dinge lassen sich im Vorfeld bereits besprechen und klären.
Von Marco Breitenstein|2021-05-02T09:46:07+01:0001/05/2021|Kommentare deaktiviert für Muss ich den Termin mit dem Verfahrensbeistand wahrnehmen?
Über den Autor: Marco Breitenstein
Marco Breitenstein ist Mediator, Dozent, Verfahrensbeistand und insoweit erfahrene Fachkraft (iseF). Die Beratung und Betreuung von Familien – und insbesondere Kindern – macht einen Großteil seiner Arbeit aus. Sein Vorgehen ist systemisch-lösungsorientiert, ein Schwerpunkt ist die Arbeit mit Familien, in denen psychische Störungsbilder vermutet oder vorhanden sind. Er ist Vater von 3 Kindern und spielt in seiner Freizeit Klavier.