Allparteilichkeit – Was ist das eigentlich?
Allparteilichkeit beschreibt eine „Form der Neutralität“, die ein Mediator während eines Verfahrens unbedingt wahren muss. Es ist unabdingbar, dass der Vermittler für alle Seiten Partei ergreifen kann und keinerlei Sympathien oder Meinungstendenzen offenbart.
Neutralität ist das A und O bei der Vermittlung
Allparteilichkeit ist eine wichtige Grundvoraussetzung dafür, dass der Mediator von allen Beteiligten akzeptiert und respektiert wird. Darüber hinaus kann eine Atmosphäre geschaffen werden, in der eine freie Meinungsäußerung überhaupt erst möglich ist. Alle Parteien sollen bewusst im Unklaren darüber bleiben, welche Haltung der Mediator zum Konflikt hat und wessen Ansichten mit seinen korrespondieren. Demnach kann ein Mediator keine eigenen Interessen verfolgen, das bedeutet jedoch nicht, dass er keine persönliche Meinung haben darf. Sollte er diese äussern müssen oder wollen, muss er aber stets auf die Subjektivität hinweisen. Im Prinzip darf sie nur als Vorschlag mit eingebracht werden und sollte – wenn überhaupt – den Beteiligten nur als Anregung dienen.
Manchmal muss tatsächlich die schwächere Partei unterstützt werden, um eine zufriedenstellende Lösung finden zu können. Diese vorübergehende Unterstützung im Sinne der Allparteilichkeit muss aber dann auch für alle transparent sein. Der Mediator ist geschult und geübt darin, hier die Waage zu halten und alle am Verfahren beteiligten Parteien in gleicher Art und Weise und gleichem Umfang zu unterstützen und zu stärken, das „Kräftegleichgewicht“ wird also jederzeit gewahrt.
Allparteilichkeit in drei Varianten
Grundsätzlich muss man bei der Allparteilichkeit zwischen drei unterschiedlichen Formen unterscheiden, es gibt die Allparteilichkeit…
Bei der Allparteilichkeit gegenüber Personen geht es darum, dass der Mediator nicht durchblicken lässt, welcher Seite er eher zustimmt. Das verhindert eine persönliche Einbindung in den Streit und erhält das Kräftegleichgewicht, der Mediator arbeitet von der Metaebene aus und bleibt unangreifbar.
Durch Allparteilichkeit gegenüber der Problematik lässt der Vermittler keine positive oder negative Bewertung erkennen, auf diese Weise kann der Konflikt bis ins Detail erörtert und eine brauchbare Lösung erarbeitet werden, ohne dass voreilige Entscheidungen gefällt werden.
Die Neutralität gegenüber Ideen soll eine Ergebnisoffenheit begünstigen. Da nicht klar ist, welche Lösungsansätze und Meinungen vom Mediator bevorzugt werden, ist der Handlungsspielraum wesentlich größer.
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