Als „Anwalt des Kindes“ für dessen Rechte eintreten
Kinder sind in familienrechtlichen Gerichtsverfahren meist die Leidtragenden. Wenn es darum geht, das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu verhandeln, ist es für das Kindeswohl von großer Bedeutung, dass die Wünsche und Bedürfnisse des jeweils betroffenen Kindes bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Ein zertifizierter Verfahrensbeistand fungiert als „Anwalt des Kindes“.
Weiter unten auf dieser Seite finden Eltern und Kinder genauere Informationen zu den Aufgaben eines Verfahrensbeistandes.
Im geschützten Rahmen wird individuell auf jedes Kind eingegangen. In einem, jeweils auf das Alter des Kindes angepassten, Verfahren werden dessen Interessen und Wünsche erfasst. Auf dieser Grundlage kann dann eine (gemeinsame) Entscheidung getroffen oder Empfehlung ausgesprochen werden, die natürlich in erster Linie dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen dienen, aber auch seinem Willen entsprechen soll.
Offene und konstruktive Gespräche mit den Eltern / Sorgeberechtigten gehören ebenso zu den Aufgaben wie Konfliktmanagement und – sofern eine Schweigepflichtentbindung vorliegt – weiterführende und ergänzende Gespräche mit zum Beispiel Ärzten, Lehrern, Erziehern oder Bezugspersonen. Wir arbeiten systemisch, lösungsorientiert und transparent, dies ist unserer Erfahrung nach eine gute Basis für eine vertrauensvolle und zielführende Arbeit mit Eltern, Kindern und anderen Verfahrensbeteiligten.
Wie ein Verfahrensbeistand arbeitet
Grundlegend für die Arbeit als Verfahrensbeistand ist es, schrittweise Vertrauen zum Kind oder Jugendlichen aufzubauen. Es soll das sichere Gefühl vermittelt werden, ernst genommen und vor allem gehört zu werden. Die meisten Kinder sind Streitigkeiten in der Familie hilflos ausgesetzt und empfinden vor allem ein Gefühl von Ohnmacht, dem sie nichts entgegenzusetzen wissen. Gerade in solchen Situationen ist die Unterstützung eines unabhängigen Erwachsenen bzw. die Hilfe von außen ein notwendiger und für die Kinder wichtiger Schritt.
Rechtlicher Rahmen als Verfahrensbeistand
Bis zum 1. September 2009, als das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten ist, wurden die Aufgaben des Verfahrensbeistands vom Verfahrenspfleger übernommen. Nun obliegt es dem Verfahrensbeistand, die Interessen Minderjähriger in familienrechtlichen Gerichtsverfahren zu vertreten und in ihrem Namen Anträge zu stellen.
Die Rechtsgrundlage für den Verfahrensbeistand bilden die §§ 158, 167, 174 und 191 FamFG. Als formeller Verfahrensbeteiligter hat der Verfahrensbeistand auch das Recht, gegen Entscheidungen des Familiengerichts das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen.
Leistungen
Verfahrensbeistand
Sehr geehrte Eltern,
vermutlich haben Sie meinen Namen auf einem Beschluss des Familiengerichts gelesen. Nachdem ein Antrag oder eine Anregung beim Familiengericht eingegangen ist, bin ich von diesem bestellt worden, um die Interessen Ihres Kindes / Ihrer Kinder zu vertreten.
Ich vertrete weder das Jugendamt noch das Gericht, sondern ausschliesslich und parteiisch Ihr Kind – so, als hätte es mich als seinen Anwalt beauftragt. Meine Aufgabe besteht darin, Ihrem Kind den Grund des Verfahrens, den Ablauf und auch den möglichen Ausgang in altersgerechter Art und Weise zu erklären und Ihr Kind durch das Verfahren zu begleiten. Um dies gewährleisten zu können bemühe ich mich um eine vertrauensvolle, altersgerechte Beziehung zu Ihrem Kind. Hierbei bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.
An oberster Stelle stehen das Kindeswohl und der Kindeswille. Ich berücksichtige stets, ob der Kindeswille altersadäquat durch Intensität, Stabilität und Autonomie geprägt ist. Sollte dies wider Erwarten entgegen dem Wohle des Kindes stehen, kann dies eine abweichende Empfehlung oder Entscheidung erforderlich machen. Angestrebt wird allerdings immer eine einvernehmliche Lösung.
In Kindschaftssachen gibt es ein Beschleunigungsgebot, der erste Gerichtstermin findet daher sehr zeitnah, in der Regel innerhalb eines Monats, statt. Ich möchte Ihr Kind und Sie daher gerne so bald wie möglich persönlich kennenlernen um ausreichend Zeit für Sie zu haben. Je nach Alter und Gegebenheit komme ich gerne zu Ihnen nach Hause oder lade Sie in mein Büro ein. Ein neutraler, vertrauter Ort kann ebenfalls angebracht sein, wie zum Beispiel die Schule oder die Kita. Eventuell muss ich mit Personen aus dem Umfeld Ihres Kindes sprechen, zum Beispiel Erzieher, Lehrer, Ärzte oder Therapeuten. Dies werde ich Ihnen vorab aber selbstverständlich mitteilen. Für diesen Informationsaustausch ist es notwendig, dass Sie mich und die Personen von unserer Schweigepflicht entbinden.
In einem schriftlichen Bericht schildere ich dem Gericht nach Abschluss der Gespräche meine Erkenntnisse. Ich nehme Stellung zur Situation und schlage eine Regelung vor. Als Erziehungsberechtigter erhalten Sie diesen Bericht direkt von mir oder in Abschrift von Ihrem Anwalt oder dem Gericht.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser kurzen Erläuterung ein paar offene Fragen beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Hallo und schön, dass wir uns kennenlernen!
Wie du sicherlich schon mitbekommen hast, haben Deine Eltern einen Streit oder ein Problem, für das du nicht verantwortlich bist, bei dem es aber um Dich und Dein Wohl geht.
Deine Eltern haben Dich sehr lieb, aber manchmal finden Erwachsene selbst keine Lösung für ein Problem und fragen deshalb einen Anwalt oder ein Gericht um Hilfe. Da es bei diesem Problem vor allem um DICH geht, Du aber noch zu jung bist um das alleine zu bewältigen, wurde ich beauftragt, Dich dabei zu unterstützen und Dich zu vertreten. Mein Beruf nennt sich „Verfahrensbeistand“, ich bin quasi ein „Anwalt für Kinder“, ungefähr so, wie der Anwalt, den Deine Eltern vielleicht haben.
Wie Du vielleicht schon weißt, heiße ich Marco Breitenstein. Ich bin verheiratet und habe auch Kinder, einen Sohn und zwei Töchter. Ich spiele gerne Klavier, liebe die Natur und lese viel in meiner Freizeit.
Ich arbeite sehr viel mit Kindern und wenn ich nun Dein Verfahrensbeistand sein darf, werde ich versuchen, Dir bei den Problemen Deiner Eltern zur Seite zu stehen, Dich begleiten und Deine Fragen beantworten. In den nächsten Tagen werde ich mit Deinen Eltern einen Termin vereinbaren, damit wir alle uns kennenlernen.
Mir ist ganz wichtig, dass ich Dich richtig verstehe und Deine Wünsche und Vorstellungen auch richtig weitergeben kann. Hierzu werde ich Dir einige Fragen stellen, zum Beispiel auch, wie Du Dir selbst Deine Zukunft vorstellst. Ich werde der Richterin oder dem Richter von Dir und unserem Gespräch berichten: wo und wie Du wohnst, wie es in der Schule funktioniert, was Deine Hobbies sind und auch, wo Du vielleicht Probleme oder Ängste hast. Ich werde auch berichten, wenn Du etwas besonders oder vielleicht auch etwas ganz und gar nicht willst. Wenn Du mir etwas anvertrauen möchtest, verspreche ich Dir, dass ich versuchen werde, es geheim zu halten.
Auch mit Deinen Eltern, Lehrern, Ärzten, Therapeuten und anderen Menschen, die für Dich wichtig sind, werde ich sprechen und mir anhören, was Sie über das Problem denken und welche Ideen Sie haben.
Das Familiengericht arbeitet sehr schnell, meistens treffen wir uns daher schon innerhalb eines Monats bei Gericht. Der Richter oder die Richterin möchte Dich eventuell persönlich kennenlernen und hören, was für Wünsche und Vorstellungen Du hast. Keine Angst, ich begleite Dich dabei und alle anderen müssen während diesem Gespräch draussen warten. Sobald wir fertig sind verlässt Du den Gerichtssaal und Deine Eltern dürfen eintreten, solltest Du bereits 14 Jahre oder älter sein darfst Du auch gerne bleiben und zuhören.
Am Ende der Verhandlung wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, gelingt dies einmal nicht wird der Richter / die Richterin eine Lösung festlegen. Ich werde Dir diese Entscheidung erklären und alle Deine Fragen dazu natürlich gerne beantworten.
Wenn Du noch Fragen hast darfst Du mir jederzeit eine Email schreiben, einen Brief schicken oder mich anrufen, gerne auch im Vorfeld oder nach einem Verfahren. Ich freue mich, von Dir zu hören oder zu lesen.
Verfahrensbeistand in Hessen und Rheinland-Pfalz. Eine Übersicht über die Gerichte beider Bundesländer, die in unserem Einzugsgebiet liegen, finden sie hier aufgeführt. Genannt ist jeweils das Oberlandesgericht (OLG) sowie das Amtsgericht (AG).
Hessen
OLG Frankfurt am Main, AG Frankfurt am Main, AG Bad Homburg von der Höhe, AG Königstein im Taunus, AG Weilburg, AG Wiesbaden, AG Rüdesheim am Rhein, AG Rüsselsheim, AG Bensheim, AG Dieburg, AG Kirchhain, AG Marburg
Rheinland-Pfalz
OLG Koblenz, AG Koblenz, AG Bad Kreuznach, AG Simmern (Hunsrück), AG Diez, AG Westerburg, AG Koblenz, AG Lahnstein, AG Montabaur, AG Cochem, AG Altenkirchen (Westerwald), AG Betzdorf, AG Mayen, AG Andernach, AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, AG Linz am Rhein, AG Neuwied, AG Sinzig, AG St. Goar, AG Mainz, AG Bingen, AG Daun, AG Alzey, AG Worms, AG Bingen am Rhein, AG Prüm, AG Wittlich