Verfahrensbeistand

Hessen und Rheinland-Pfalz

Verfahrensbeistand2023-11-06T21:46:31+01:00

Als „Anwalt des Kindes“ für dessen Rechte eintreten

Kinder sind in familienrechtlichen Gerichtsverfahren meist die Leidtragenden. Wenn es darum geht, das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu verhandeln, ist es für das Kindeswohl von großer Bedeutung, dass die Wünsche und Bedürfnisse des jeweils betroffenen Kindes bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Ein zertifizierter Verfahrensbeistand fungiert als „Anwalt des Kindes“.

Weiter unten auf dieser Seite finden Eltern und Kinder genauere Informationen zu den Aufgaben eines Verfahrensbeistandes.

Im geschützten Rahmen wird individuell auf jedes Kind eingegangen. In einem, jeweils auf das Alter des Kindes angepassten, Verfahren werden dessen Interessen und Wünsche erfasst. Auf dieser Grundlage kann dann eine (gemeinsame) Entscheidung getroffen oder Empfehlung ausgesprochen werden, die natürlich in erster Linie dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen dienen, aber auch seinem Willen entsprechen soll.

Offene und konstruktive Gespräche mit den Eltern / Sorgeberechtigten gehören ebenso zu den Aufgaben wie Konfliktmanagement und – sofern eine Schweigepflichtentbindung vorliegt – weiterführende und ergänzende Gespräche mit zum Beispiel Ärzten, Lehrern, Erziehern oder Bezugspersonen. Wir arbeiten systemisch, lösungsorientiert und transparent, dies ist unserer Erfahrung nach eine gute Basis für eine vertrauensvolle und zielführende Arbeit mit Eltern, Kindern und anderen Verfahrensbeteiligten.

Wie ein Verfahrensbeistand arbeitet

Grundlegend für die Arbeit als Verfahrensbeistand ist es, schrittweise Vertrauen zum Kind oder Jugendlichen aufzubauen. Es soll das sichere Gefühl vermittelt werden, ernst genommen und vor allem gehört zu werden. Die meisten Kinder sind Streitigkeiten in der Familie hilflos ausgesetzt und empfinden vor allem ein Gefühl von Ohnmacht, dem sie nichts entgegenzusetzen wissen. Gerade in solchen Situationen ist die Unterstützung eines unabhängigen Erwachsenen bzw. die Hilfe von außen ein notwendiger und für die Kinder wichtiger Schritt.

Rechtlicher Rahmen als Verfahrensbeistand

Bis zum 1. September 2009, als das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten ist, wurden die Aufgaben des Verfahrensbeistands vom Verfahrenspfleger übernommen. Nun obliegt es dem Verfahrensbeistand, die Interessen Minderjähriger in familienrechtlichen Gerichtsverfahren zu vertreten und in ihrem Namen Anträge zu stellen.

Die Rechtsgrundlage für den Verfahrensbeistand bilden die §§ 158, 167, 174 und 191 FamFG. Als formeller Verfahrensbeteiligter hat der Verfahrensbeistand auch das Recht, gegen Entscheidungen des Familiengerichts das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen.

Systemische Beratung Marco Breitenstein

Leistungen

Verfahrensbeistand

Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151-168a). Damit sind alle Verfahren gemeint in denen es um

  • elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Kindesherausgabe
  • Vormundschaft
  • Pflegschaft
  • freiheitsentziehende Unterbringung

eines Minderjährigen geht.

Die Interessen des Kindes stehen an erster Stelle, der Verfahrensbeistand arbeitet parteiisch an der Seite des Kindes, prüft, ob dessen Wille authentisch ist und berücksichtigt subjektive wie objektive Interessen des Kindes. Diese Interessen können sich von denen der Elter bzw. Sorgeberechtigten unterscheiden.

In Einzelgesprächen wird das Kind, sofern es alt genug ist, über das Verfahren und die Funktion des Verfahrensbeistandes aufgeklärt. Die aktuelle Situation wird erfasst und aus der Sicht des Kindes betrachtet, auch Wünsche und Vorstellungen des Kindes zur Lösung des Konfliktes finden Berücksichtigung. Eine Stellungnahme wird ausführlich mit dem Kind besprochen, ebenso werden Ergebnisse und Urteile kindgerecht erklärt. 

In einer Stellungnahme fasst der Verfahrensbeistand die Ergebnisse aus geführten Gesprächen und erfassten Berichten zusammen. Alle Verfahrensbeteiligten erhalten diese Stellungnahme, sie ist wesentlicher Bestandteil für die Urteilsfindung des Gerichts. Dieser Bericht ersetzt in den meisten Fällen die Aussage des Kindes selbst vor Gericht und enthält darüber hinaus noch die Empfehlung zum weiteren Vorgehen im Sinne des Kindeswohles.

Der Verfahrensbeistand nimmt, stellvertretend für das Kind, an allen Gerichtsterminen teil und vertritt dort das Kind und seine Interessen. Dem Kind selbst bleibt so in den meisten Fällen die Aussage erspart, auch das oft negativ prägende und sehr emotionale Erlebnis einer Gerichtsverhandlung kann so vermieden werden.

Sofern das Familiengericht eine Anhörung des Kindes für notwendig hält, bereitet der Verfahrensbeistand das Kind auf diese Anhörung vor und begleitet es auch. Er erklärt Fragen, formuliert kindgerecht um und beantwortet auch im Nachgang Fragen zu Urteilen und Entscheidungen.

Der Austausch zwischen Kindern, Erziehungsberechtigten, Familiengericht, Jugendamt und anderen beteiligten Personen und Ämtern ist nicht immer einfach, aber notwendig. Um ein vollständiges Bild der Situation zu erhalten führt der Verfahrensbeistand entsprechende Gespräche und stellt allen Parteien seine Ergebnisse in Form eines Berichtes zur Verfügung.

Verfahrensbeistand in Hessen und Rheinland-Pfalz. Eine Übersicht über die Gerichte beider Bundesländer, die in unserem Einzugsgebiet liegen, finden sie hier aufgeführt. Genannt ist jeweils das Oberlandesgericht (OLG) sowie das Amtsgericht (AG).

Hessen

OLG Frankfurt am Main, AG Frankfurt am Main, AG Bad Homburg von der Höhe, AG Königstein im Taunus, AG Weilburg, AG Wiesbaden, AG Rüdesheim am Rhein, AG Rüsselsheim, AG Bensheim, AG Dieburg, AG Kirchhain, AG Marburg

Rheinland-Pfalz

OLG Koblenz, AG Koblenz, AG Bad Kreuznach, AG Simmern (Hunsrück), AG Diez, AG Westerburg, AG Koblenz, AG Lahnstein, AG Montabaur, AG Cochem, AG Altenkirchen (Westerwald), AG Betzdorf, AG Mayen, AG Andernach, AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, AG Linz am Rhein, AG Neuwied, AG Sinzig, AG St. Goar, AG Mainz, AG Bingen, AG Daun, AG Alzey, AG Worms, AG Bingen am Rhein, AG Prüm, AG Wittlich

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