VKH
Verfahrenskostenhilfe
Verfahrenskostenhilfe
Prozesskostenhilfe
§ 1684 (2) BGB: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
einstweilige Anordnung
vorgelesen und genehmigt
Begriff aus der klassischen Bindungstheorie, der eine Mutter beschreibt, die ihr Kind mutmaßlich zu wenig in den Arm nimmt, tröstet und kuschelt
Sozialgesetzbuch
Fachkraft
In Stellungnahmen / Gutachten im Kontext Familienrecht und Kinderschutz steht JA oft für „Jugendamt“
Hilfe(n) zur Erziehung