FAQs

Wohlverhaltenspflicht

§ 1684 (2) BGB: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Von |2021-06-16T15:56:29+01:0016/06/2021|Kommentare deaktiviert für Wohlverhaltenspflicht

Kühlschrankmutter

Begriff aus der klassischen Bindungstheorie, der eine Mutter beschreibt, die ihr Kind mutmaßlich zu wenig in den Arm nimmt, tröstet und kuschelt

Von |2021-06-15T21:59:40+01:0015/06/2021|Kommentare deaktiviert für Kühlschrankmutter

JA

In Stellungnahmen / Gutachten im Kontext Familienrecht und Kinderschutz steht JA oft für „Jugendamt“

Von |2021-06-15T21:40:49+01:0015/06/2021|Kommentare deaktiviert für JA
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