Unsere Leistungen im Familienrecht2024-10-23T07:33:46+01:00

Familienhilfe mit System

In familienrechtlichen Gerichtsverfahren geht es darum Sorgerecht, Umgangsrecht oder auch Kindeswohlgefährdung zu verhandeln und zu klären.

Im geschützten Rahmen wird individuell auf jedes Kind eingegangen und versucht, in einem jeweils auf das Alter des Kindes angepassten Verfahren, dessen Interessen und Wünsche zu ermitteln. Als Verfahrensbeistand / Verfahrensbeiständin kann auf dieser Grundlage dann eine Einschätzung gemacht und eine Empfehlung ausgesprochen werden. Diese soll natürlich in erster Linie dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen dienen, aber auch dessen Willen entsprechen.

Wird das Sorgerecht vorübergehend in Teilen eingeschränkt arbeitet ein/e Ergänzungspfleger/in mit Sorgeberechtigten und Kindern an an der Umsetzung festgesetzter Maßnahmen und Regeln. Dieser übernimmt in diesem Fall Teile der elterliche Sorge. Sollte die Ausübung des Sorgerechts, aufgrund des vollständigen Entzugs oder zum Beispiel durch Tod des/der Sorgeberechtigten, nicht möglich sein, kann auch ein/e Vormund/in eingesetzt werden.

Gerichtliche Beschlüsse oder verbindliche Vereinbarungen der Eltern sind bei strittigen Themen die Basis für eine Regulierung der Situation. Hier kann es notwendig sein, daß Eltern wieder in die wertschätzende Kommunikation kommen, entlastet werden oder andere Hilfestellung und Beratung erhalten. Ein/e Umgangspfleger/in begleitet Eltern und Kinder in diesem Entwicklungsprozess.

Offene und konstruktive Gespräche mit den Eltern / Sorgeberechtigten gehören ebenso zu unseren Aufgaben wie Konfliktmanagement. In einigen Fällen ist es notwendig, Umgänge auch zu begleiten, zum Beispiel dann, wenn ein Kind besonders geschützt, eine Bindung erst aufgebaut werden muss oder nach einer längeren Umgangspause ein Neuanbahnung erfolgen soll. Diese Umgangsbegleitung können wir, für einen begrenzten Zeitraum und mittels Beschluss, als Umgangspfleger/in oder längerfristig als Träger übernehmen.

Wir arbeiten systemisch, lösungsorientiert und transparent, dies ist eine gute Basis für eine vertrauensvolle und zielführende Arbeit mit Eltern, Kindern und anderen Verfahrensbeteiligten.

Verfahrensbeistand / Verfahrensbeiständin, Umgangspfleger/in, Vormund/in und Ergänzungspfleger/in in Hessen und Rheinland-Pfalz. Umgangsbegleitungen sind im Raum Limburg, Weilburg, Bad Camberg, Idstein, Diez, Königstein, Montabaur sowie in Neuwied, Andernach, Leutesdorf und Umgebung möglich, Bestellungen aus anderen Städten sind nach vorheriger Abspreche oftmals auch möglich. Eine Übersicht über die Gerichte beider Bundesländer, die in unserem Einzugsgebiet liegen, finden sie hier aufgeführt. Genannt sind jeweils das Oberlandesgericht (OLG) sowie das Amtsgericht (AG).

Hessen

OLG Frankfurt am Main, AG Frankfurt am Main, AG Bad Homburg von der Höhe, AG Königstein im Taunus, AG Weilburg, AG Wiesbaden, AG Rüdesheim am Rhein, AG Rüsselsheim, AG Bensheim, AG Dieburg, AG Kirchhain, AG Marburg

Rheinland-Pfalz

OLG Koblenz, AG Koblenz, AG Bad Kreuznach, AG Simmern (Hunsrück), AG Diez, AG Westerburg, AG Koblenz, AG Lahnstein, AG Montabaur, AG Cochem, AG Altenkirchen (Westerwald), AG Betzdorf, AG Mayen, AG Andernach, AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, AG Linz am Rhein, AG Neuwied, AG Sinzig, AG St. Goar, AG Mainz, AG Bingen, AG Daun, AG Alzey, AG Worms, AG Bingen am Rhein, AG Prüm, AG Wittlich

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