HPFH
Heilpädagogische Familienhilfe
Heilpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Richter am Amtsgericht bzw. Richterin am Amtsgericht
beschlossen und verkündet
Kindeseltern, Eltern von einem Kind
Kindesvater, Vater von einem Kind
Kindesmutter, Mutter von einem Kind
Nein, gesetzlich besteht keine Pflicht, einen Termin mit einem Verfahrensbeistand wahrzunehmen zu müssen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, dies zu tun, denn viele Dinge lassen sich im Vorfeld bereits besprechen und klären.
Die Frage kann ich leider nicht pauschal beantworten, denn ich nehme mir immer die Zeit, die notwendig ist. Zu manchen Kindern und Eltern / Sorgeberechtigten finde ich einen schnellen Zugang, andere benötigen etwas mehr Zeit, um sich auf ein offenes Gespräch einzulassen. In der Regel dauert ein Erstgespräch mind. 1 – 1,5 Stunden, manchmal aber auch deutlich länger. Bei sehr umfangreichen Themen oder Nachfragen sind auch mehrere Gesprächstermine möglich.
Das Familiengericht sieht keine öffentlichen Verhandlungen vor, nur in Ausnahmefällen sind Zuschauer erlaubt. Besonders zu Corona-Zeiten gelten nochmals strengere Richtlinien, in der Regel erlauben Gerichte nur Verfahrensbeteiligte im Sitzungssaal.